Verwaltung

Gütersloh als Teil von Staaten (siehe: Vor 1825) und Behördenorganisationen ist Thema dieses Kapitels. Das Gebiet der kleinen Stadt Gütersloh, des Amtes Gütersloh und die angrenzenden heutigen Stadtteile werden vorgestellt. Zugleich wird die Entwicklung der Selbstverwaltung bis zum Ersten Weltkrieg erkennbar.

Vor 1825

Seit der Bildung des Bistums Osnabrück um 800 n. Chr, gehörte der Meierhof und das spätere Dorf Gütersloh zu Amt Reckenberg, dessen Verwaltungssitz in Wiedenbrück befand. Nach kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen dem Bischof von Osnabrück und dem Grafen von Tecklenburg als Erben des Schlosses Rheda wurde im Jahr 1565 die Herrschaft Rheda gebildet, der die Stadt Rheda, das Dorf Gütersloh und die Klöster Herzebrock, Clarholz und Lette angehörten.

 

Bis zum Jahr 1808 übte der Graf von Bentheim-Tecklenburg die Landesherrschaft aus, die in Gütersloh durch den Vogt vertreten war. Ihm zur Seite standen zwei Untervögte und sechs Vorsteher des Dorfes. Das Amtslokal befand sich im Haus Kirchstraße Nr. 2, das 1938 als jüdischer Besitz der Familie Daltrop einem Brand zum Opfer fiel.

 

Von 1809 bis 1813 gehörte das Gebiet der ehemaligen Herrschaft Rheda mit der Municipalität Gütersloh zu dem unter französischer Verwaltung stehenden Großherzogtum Berg. Erstmals wurde ein Bürgermeister (Maire) mit zwei Beigeordneten sowie einem 16-köpfigen Munizipalrat für das gesamte Kirchspiel (Dorf Gütersloh und die Bauerschaften Blankenhagen, Nordhorn, Sundern und Pavenstädt) ernannt.

 

1813 wurde der Maire Lehmann durch den Bürgermeister Christoph Tegeler abgelöst, dem zwei Beigeordnete zugeteilt waren. Der seit 1816 vom preussischen Landrat Friedrich Gerstein bestätigte "Ortsbeamte” Tegeler amtierte bis zum Jahr 1827, der Gemeinderat für das Kirchspiel umfaßte 14 Mitglieder.