Kirche

Die religiösen beziehungsweise konfessionellen Verhältnisse im Raum Gütersloh waren aus heutiger Sicht oft verwirrend (Vor 1825), sie prägten aber die Strukturen der Stadt und das Handeln der Menschen. Im 19. Jahrhundert entwickeln sich die protestantische und die katholische Gemeinde zu beachtlicher Stärke, was auch für die hiesige jüdische Gemeinde gilt.

Vor 1825

Die kirchlichen Verhältnisse in Gütersloh waren nach der Reformation und langen Grenzstreitigkeiten zwischen konfessionell unterschiedlich ausgerichteten Landesherrn zwar geregelt, aber kompliziert.

Die beiden christlichen Konfessionen nutzten die ehemalige katholische St. Pankratius-Kirche seit 1655 gemeinsam und hatten im Vertrag über dieses Simultaneum auch Haus- und Grundbesitz aufgeteilt.

Während in Kattenstroth, Avenwedde und Spexard überwiegend Katholiken wohnten, lebten im Dorf sowie den Bauerschaften Blankenhagen, Nordhorn, Pavenstädt und Sundern mehrheitlich Protestanten. Diese Verteilung der Konfessionen nach Herrschaftsgebieten war aus dem Staats- und Konfessionsrecht durch den Augsburger Religionsfrieden 1555 entstanden und durch dem Westfälischen Frieden von 1648 bestätigt worden.

Erst Napoleon und die Preußen hatten bis 1815 die alten Eigentums- und Konfessionsverpflichtungen gegenüber den jeweiligen Landesherrn endgültig aufgehoben. Seit 1820 gehörten die Katholiken in den Gemeinden Gütersloh und Friedrichsdorf (wohin seit 1810 auch die Avenwedder Katholiken als Pfarrbezirk gehörten) nicht mehr zum Bistum Osnabrück, sondern zum Erzbistum Paderborn.

Seit 1765 gab es in Gütersloh zudem eine Synagoge für die hier wohnenden Juden.